Ergebnis bei Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst: Lohnerhöhung um 4,75 Prozent, sichere Altersversorgung und neue Entgeltordnung

Pressemitteilung vom 29.04.2016

Bei den Tarifverhandlungen für die 2,14 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen gibt es eine Einigung. In Potsdam stellte ver.di-Verhandlungsführer Frank Bsirske ein Gesamtpaket vor, das die Sicherung der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, eine neue Entgeltordnung für 1.088 Tätigkeiten und eine Erhöhung der Löhne und Gehälter in zwei Schritten um insgesamt 4,75 Prozent beinhaltet – 2,4 Prozent ab 1.März 2016 und 2,35 Prozent ab 1.Februar 2017. Die Ausbildungsvergütungen werden in zwei Schritten um insgesamt 65 Euro erhöht – 35 Euro ab 1. März 2016 und 30 Euro ab 1. Februar 2017. „Das Ergebnis ist ein Kompromiss, der die Reallöhne deutlich erhöht, die Kaufkraft stärkt und dazu beiträgt, den öffentlichen Dienst in Deutschland attraktiver zu machen“, sagte Bsirske. Die Warnstreiks von 100.000 Beschäftigten kurz vor den Tarifverhandlungen hätten für eine Beschleunigung der Gespräche gesorgt und einen akzeptablen Kompromiss ermöglicht.

Bis zuletzt hatten die Verhandlungspartner um eine Lösung für die betriebliche Altersversorgung gerungen, die bis zu einem Drittel der Rentenansprüche ausmacht. Dabei konnte eine Rentenkürzung verhindert werden. Der für eine zehnjährige Laufzeit gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass bei Kassen, bei denen finanzieller Handlungsbedarf besteht, ein zusätzlicher Arbeitnehmer-Eigenbeitrag in Höhe von 0,4 Prozent eingeführt wird. Im gleichen Umfang haben die Arbeitgeber einen Zusatzbeitrag zu leisten. Sofern Überschüsse entstehen, werden die Beiträge für beide Seiten gesenkt. Eine ähnliche Vereinbarung hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bereits für den Tarifbereich der Bundesländer abgeschlossen.

Die neue Entgeltordnung bringt für einen großen Teil aller Berufe im öffentlichen Dienst auch eine finanzielle Aufwertung. Die Tarifvertragsparteien hatten mehrere Jahre über die Neubewertung von 1.088 der rund 4.000 Tätigkeitsmerkmale verhandelt und sich verständigt, die entstehenden Mehrkosten paritätisch aufzubringen. Die Gewerkschaften erklärten sich bereit, die Jahres-Sonderzahlung um vier Prozentpunkte abzusenken und für drei Jahre in der reduzierten Höhe auszuzahlen, um Mehrkosten der Arbeitgeber hälftig zu kompensieren. In der Frage der tariflichen Ausschlussregelung für sachgrundlose Befristungen konnte keine Einigung erzielt werden.

Es sei zu begrüßen, dass der Bundesinnenminister die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten zugesagt hat.

Die Bundestarifkommission empfiehlt den Mitgliedern die Annahme des Tarifergebnisses in der nachfolgenden Befragung. Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum 31. Mai 2016.

 

Pressekontakt

Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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