Erzberger ./. TUI AG vor dem EuGH: ver.di ist zuversichtlich für deutsche Mitbestimmung

    Pressemitteilung vom 24.01.2017

    Anlässlich der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rechtsstreit eines Kleinaktionärs gegen den Tourismus Konzern TUI AG bekräftigt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ihre Forderung zum Erhalt der Unternehmensmitbestimmung in ihrer jetzigen Form. Sie sei zuversichtlich, dass die deutsche Mitbestimmung dem Europarecht Stand halten werde. „Der Versuch, die Mitbestimmung über den Luxemburger Umweg auszuhebeln, wird den Gegnern nicht gelingen, denn die deutschen Regelungen sind unionsrechtskonform“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Gabriele Gröschl-Bahr, am Dienstag (24. Januar 2017). Die Mitbestimmung mit ihrer 40-jährigen Erfolgsgeschichte sei im Interesse von Unternehmen und Beschäftigten gleichermaßen.

    Im Verfahren Erzberger ./. TUI AG war im Verlauf der mündlichen Verhandlung zuvor deutlich geworden, dass die Richter des obersten europäischen Gerichts den Vorwurf der Diskriminierung ausländischer Beschäftigter durch die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der TUI AG nach deutschem Recht als zweifelhaft ansehen. Dies wurde von den in der mündlichen Verhandlung stellungnehmenden Regierungen Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs, Österreichs und den Niederlanden auch so vertreten.

    Dem Kläger geht es in dem Verfahren darum, den Aufsichtsrat des Touristikunternehmens ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner zu besetzen. Das Verfahren wird fortgesetzt. Die Schlussanträge des Generalanwalts werden am 4.* Mai 2017 verkündet. Mit einem Urteil wird im Sommer gerechnet.

    *Das Datum wurde nachträglich korrigiert.

     

    Pressekontakt

    Jan Jurczyk
    ver.di-Bundesvorstand
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    10179 Berlin
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    E-Mail: pressestelle@verdi.de

     
     

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