ver.di begrüßt Personalbemessung in der Krankenhauspflege: PPR 2.0 ist wichtiger Schritt hin zu besseren Arbeitsbedingungen

Pressemitteilung vom 30.06.2024

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die ab morgen geltende Verordnung zur Personalbemessung für die Krankenhauspflege als wichtigen Schritt zu besseren Arbeitsbedingungen und bedarfsgerechter Versorgung. „Ab sofort gilt in allen Akutkrankenhäusern die PPR 2.0. Die Einführung der Personalbemessung zum 1. Juli 2024 markiert einen wichtigen Etappenerfolg“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Einführung der Fallpauschalen im Jahr 2003 hatte einen dramatischen Personalabbau in der Pflege zur Folge. Diese schlimme Fehlentwicklung gilt es zu stoppen“, so die Gewerkschafterin. „Der großartige, mehr als zehnjährige Einsatz der Klinikbeschäftigten für eine bedarfsgerechte Personalausstattung hat sich gelohnt. Das ist der Erfolg von ver.di und allen Kolleginnen und Kollegen, die so viel Ausdauer und Engagement gezeigt haben.“

ver.di hat die PPR 2.0 bereits 2019 gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Deutschen Pflegerat entwickelt. Doch der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat das Instrument zur Personalbemessung ignoriert. Endlich startet nun die Umsetzung der PPR 2.0, nachdem am Ende auch noch die Hürde im Bundesrat genommen wurde. Sie gilt in Akutkliniken auf bettenführenden Normalstationen für Erwachsene sowie auf bettenführenden Normal- und Intensivstationen für Kinder. Zunächst erheben die Krankenhäuser die Daten zur nötigen und tatsächlichen Personalbesetzung. Danach sollen die Personalvorgaben während einer Konvergenzphase verbindlich eingeführt werden, wofür eine weitere Verordnung nötig ist.

„Jetzt wird offengelegt, wie viele Pflegekräfte auf den Stationen für eine gute Versorgung nötig sind“, erläuterte Bühler. „Diese Transparenz ist eine wichtige Voraussetzung für die Schaffung von Personalstandards, die möglichst rasch verbindlich werden müssen.“ Sie warnte vor einer Situation wie in der Psychiatrie. Die dort seit Jahren geltende Richtlinie Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) wird von den Kliniken wegen fehlender Sanktionen flächendeckend unterlaufen. „Wir bleiben dran, bis die PPR 2.0 im Krankenhausalltag tatsächlich ankommt. Wir lassen Arbeitgeber und Politik nicht aus der Verantwortung“, stellte Bühler klar. „Das Inkrafttreten der PPR 2.0, für die wir so lange gekämpft haben, ist ein Motivationsschub. Wir lassen nicht nach, Beharrlichkeit zahlt sich aus.“

PPR 2.0 - was ist das eigentlich?

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Pressekontakt

Richard Rother
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
E-Mail: pressestelle@verdi.de 

 
 

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