Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die unzureichende Absage der designierten EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström an Investor-Staats-Schiedsverfahren in den geplanten internationalen Handelsabkommen. „Diese Schiedsverfahren sind ein Angriff auf die demokratische Souveränität, die Rechte des Parlaments und den Rechtsstaat“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske aus Anlass der Anhörung Malmströms im Europäischen Parlament.
„Ceta ist in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig“, sagte Bsirske zum geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada. „Die Haltung von EU-Kommission, Europäischem Parlament, Bundesregierung und Deutschem Bundestag ist der entscheidende Test für die politische Glaubwürdigkeit, denn Ceta ist die Blaupause für TTIP und alle künftigen Freihandelsabkommen.“
Neben den Investor-Staats-Schiedsverfahren sehen die geplanten Abkommen mit Kanada (Ceta) und den USA (TTIP) weitere inakzeptable Regelungen vor. So ist es aus Sicht von ver.di falsch, nur wenige Branchen und Dienstleistungen auf einer Negativliste vom jeweiligen Abkommen auszunehmen. „Nötig ist eine Positivliste, die eindeutig regelt, welche Branchen und Dienstleistungen von den Abkommen erfasst werden. Nur so lässt sich verhindern, dass künftige Dienstleistungen, die sich erst noch entwickeln, automatisch dem Freihandelsregime unterworfen werden“, so Bsirske. Erforderlich sei die Anpassung von Sozial- und Umweltstandards auf dem höchsten Niveau, die Sicherung von Mitbestimmungs- und Arbeitnehmerrechten in transatlantischen Unternehmen ebenso wie der Schutz persönlicher Daten, von Verbraucher- und Urheberrechten.
„Bisherige EU-Vereinbarungen zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen dürfen nicht durch die Hintertür bedroht werden. Deshalb ist alles andere als ein klares Nein zu Ceta beim derzeitigen Stand nicht akzeptabel“, betonte Bsirske.
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