Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt sich für eine aktive Einflussnahme der Politik auf die digitale Umgestaltung von Wirtschaft und Gesellschaft ein. Die Digitalisierung müsse politisch gestaltet werden, wenn sie nicht nur einer kleinen Minderheit Vorteile verschaffen solle, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske zum Auftakt der ver.di-Digitalisierungskonferenz am Mittwoch in Berlin. Zentrale Herausforderungen seien dabei unter anderem der Schutz der Persönlichkeitsrechte, die Förderung neuer Qualifikationen auch mit Hilfe einer geförderten Weiterbildungsteilzeit und die Umverteilung der durch Digitalisierung und Automatisierung ermöglichten Produktivitätssteigerungen, um neue Beschäftigung zu schaffen und insbesondere gesellschaftlich notwendige und soziale Dienstleistungen auszubauen.
Die ver.di-Digitalisierungskonferenz unter dem Motto „Arbeit 4.0 Würde, Selbstbestimmung, Solidarität und Gute Arbeit in der digitalen Gesellschaft“ findet am 10. und 11. Juni 2015 in Berlin statt. Auf der Konferenz diskutieren 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Verwaltung und Unternehmen, aus Wissenschaft, Netzpolitik, Verbraucherschutz, Gewerkschaften und Interessenvertretungen über Fragen, wie die neue Arbeitswelt von den Erwerbstätigen mitgestaltet werden kann, wie Mitbestimmungsrechte in der digitalen Welt umgesetzt und gestärkt werden können und wie Gute Arbeit im Zuge der Digitalisierung durchgesetzt werden kann. Auf der Konferenz referiert auch die Bundesministerin Andrea Nahles über Arbeiten 4.0. Unter diesem Titel hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Dialogprozess über die Möglichkeiten der Gestaltung der Arbeitswelt von morgen begonnen.
Anlässlich der Konferenz haben ver.di und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Gemeinsame Erklärung „Nächste Schritte für Gute Arbeit in der digitalen Gesellschaft“ veröffentlicht. Darin wird unter anderem ein zeitgemäßer Beschäftigtendatenschutz gefordert, da angesichts neuer Analysetechniken und der Entbetrieblichung der Datenverarbeitung durch Cloud-Services neue Gefährdungen der Persönlichkeitsrechte entstünden. Auch müssten die Chancen der Digitalisierung, die Arbeit räumlich und zeitlich flexibler zu gestalten, den Erwerbstätigen und ihren Familien zugutekommen. Zu einer solchen, an den Interessen der Erwerbstätigen orientierten Flexibilität gehöre auch, dass das Recht, nach einer Teilzeitbeschäftigung wieder auf die frühere Arbeitszeit zurückzukehren, gesetzlich verankert werde. Schließlich werde die Digitalisierung der Arbeitswelt von einer Zunahme selbständiger Tätigkeiten begleitet. Hier müssten Regelungen zur sozialen Absicherung getroffen werden. Daran würden das BMAS und ver.di gemeinsam arbeiten.
Weitere Informationen und die Konferenz im Livestream finden Sie unter
https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/kongress
Jan Jurczyk
ver.di-Bundesvorstand
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Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
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