Urteil zum Tarifeinheitsgesetz führt zu massiver Rechtsunsicherheit

Pressemitteilung vom 11.07.2017

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz. „Wenig Licht, viel Schatten“, kommentierte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis im Anschluss an die heutige Urteilsverkündung in Karlsruhe. „Zwar ist das Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden, insofern hat sich unsere Beschwerde gelohnt, die Lösung von Tarifkonflikten überlässt das Gericht aber den Arbeitsgerichten“, so Kocsis. Nun stelle sich aber die Frage: Wie soll ein Arbeitsgericht feststellen, ob die Minderheit in einem Mehrheitstarifvertrag ausreichend berücksichtigt wurde? Auch die Vorgaben an den Gesetzgeber, Minderheitsinteressen zu berücksichtigen, bleibe unklar. „Uneinheitliche Urteile und unzählige Prozesse drohen zu jahrelanger Rechtsunsicherheit zu führen.“ Gewerkschaften müssten nun immer wieder - vor, während und nach Tarifverhandlungen - den Beweis erbringen, ob sie die Mehrheiten an Mitgliedern in einem Betrieb haben.

Kritisch erachtet ver.di, dass die Regelung nun den Wettbewerb zwischen den Gewerkschaften anheizen werde. „Das Trittbrettfahrertum wird zum Nachzeichnungsrecht veredelt“, so Kocsis. „Anstatt Ruhe trägt das Urteil nun Unfrieden in die Betriebe!“

 

 

Pressekontakt

Daniela Milutin
ver.di-Bundesvorstand
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Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
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