Anlässlich des Welttag des Buchs und des Urheberrechts, der am 23. April 2015 begangen wird, fordert der Verband deutscher Schriftsteller (VS) in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) einen wirksamen Schutz des Urheberrechts von Autorinnen und Autoren. „Der Gesetzgeber muss jeder Entwertung geistiger Leistung, ob in der analogen oder in der digitalen Bücherwelt, entgegen treten. Wir brauchen dringend eine durchsetzungsstarke gesetzliche Regelung zur Mindestvergütung nach dem Urhebervertragsrecht“, sagte Eva Leipprand, Vorsitzende des VS. Auch bei der auf EU-Ebene geplanten Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse der digitalen Welt müssten die Rechte der Urheberinnen und Urheber gestärkt werden. Viele von ihnen sähen sich durch Internetmonopolisten bedroht, so Leipprand.
Artikel 27 der UN-Menschenrechtscharta definiert das Urheberrecht als Menschenrecht. Der VS fordert die Politik auf, diesen Artikel auch im digitalen Zeitalter uneingeschränkt zu achten und mit Leben zu füllen. Dabei geht es nicht nur um die beruflichen Belange von Worturhebern und anderen Künstlerinnen und Künstlern. Denn schöpferische Leistungen bereichern Gesellschaften insgesamt und ein starkes Urheberrecht ist ein Garant für die Meinungsfreiheit. Autorinnen und Autoren müssen deswegen für jeden Bereich (Buch, Hörbuch, E-Book etc.) angemessen honoriert werden. In der Realität erleiden viele von ihnen durch Urheberrechtsverletzungen erhebliche ökonomische Verluste.
„Das Buch als Träger des geschriebenen Wortes trägt weltweit zur Bewahrung und Stärkung der kulturellen Vielfalt bei. Zugleich ist es eine Brücke der Verständigung zwischen Menschen und Kulturen. Deswegen darf das Buch nicht allein den Marktkräften überlassen werden“, sagte Leipprand.
Der VS engagiert sich unter anderem für einen fairen Buchmarkt in Deutschland und unterstützt die europaweite Urheberrechtskampagne „Copyright guarantees freedom of expression“ (siehe http://tinyurl.com/nxyogpl).
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Eva Völpel
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