Tarifabschluss für 25.000 Filmschaffende: Bessere Arbeitszeitregelungen und Zuschläge bei Wochenendarbeit

Pressemitteilung vom 05.05.2021

Nach fünfmonatigen Verhandlungen gibt es einen Tarifabschluss für die rund 25.000 Filmschaffenden in Deutschland, der ab September gilt. Die ver.di FilmUnion erreichte gemeinsam mit der Schauspielgewerkschaft BFFS in Verhandlungen mit der Produzentenallianz Verbesserungen bei Arbeitszeiten, Freizeitphasen während der Dreharbeiten, Zuschlägen am Wochenende und bessere Rahmenbedingungen für Arbeitsverträge von Schauspielerinnen und Schauspielern. Zudem wurde vereinbart, ab September bis spätestens Ende des Jahres 2021 abschließend über die Erhöhung der Gagen zu verhandeln. Die Tarifvereinbarung hat eine Laufzeit bis Ende August 2023.

Die Schwerpunkte der Tarifverhandlungen wurden bei Umfragen unter Filmschaffenden im Vorfeld der Tarifrunde ermittelt. Dabei waren mehr und verlässlichere Ruhezeiten von stärkerer Bedeutung als die Anhebung tariflichen Mindestgagen. Der ver.di-Tarifausschuss stimmte dem Ergebnis zu.

„Die Verhandlungen haben sich für Filmschaffende gelohnt, auch wenn die Verhandlung zur Gagenerhöhung auf den Herbst vertagt ist“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. „Wir haben deutliche Fortschritte erreicht, was eine Reduzierung des Arbeits- und Zeitdrucks, mehr zusammenhängende Ruhetage, längere Ruhezeiten nach Nachtdrehs ins Wochenende und höhere Zuschläge zum Schutz des Wochenendes angeht.“

Der neue Tarifvertrag sieht vor, dass in Drehzeiten mindestens zweimal je Monat zwei zusammenhängende Ruhetage und bei längeren Produktionen mit mehr als 40 Tagen Drehzeit ab dem zweiten Monat dreimal zwei zusammenhängende Ruhetage gewährt werden müssen. Nach einem Nachtdreh ins Wochenende muss sich mindestens zweimal je Monat nach Drehtagsende eine Ruhezeit von 48 und weiteren elf Stunden anschließen. Bei Arbeit am Wochenende gilt ab September ein genereller Zuschlag von 25 Prozent. Der bestehende Sonntagszuschlag wird von 50 auf 75 Prozent angehoben.

Im Manteltarifvertrag wurden arbeitsrechtliche Klarstellungen vorgenommen und eine Clearingstelle für Streitfälle über die Auslegung von Tarifregelungen verabredet. Im Schauspieltarifvertrag gibt es umfassende Verbesserungen. So wird geklärt, welche Vergütung für Schauspielerinnen und Schauspieler garantiert ist, wenn ihnen vom Filmhersteller nur eine ungefähre Anzahl von voraussichtlichen Drehtagen zugesagt wird. Dazu gehört auch, welche arbeits- und sozialversicherungsrechtlich relevanten schauspielerische Arbeiten vor, zwischen und nach den Drehtagen anfallen.

„Nach der Einführung von Zeitkonten 2006 und der Begrenzung von Tageshöchstarbeitszeiten auf zwölf Stunden 2018 ist uns nun der nächste Schritt zur Verbesserung der auf kurze Projektdauer befristeten Arbeit in Filmproduktionen gelungen“, betonte von Fintel.

 

Pressekontakt

Günter Isemeyer
ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Tel.: 030/6956-1011 bzw. -1012
E-Mail: pressestelle@verdi.de 

 
 

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