Die Richtlinien für ein Arbeitsrechtsregelungsgesetz, das die Aufgaben der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) festlegt, wurden am 8. Oktober 1976 von der Kirchenkonferenz der EKD beschlossen. Den Kerngedanken bildet die paritätische Besetzung dieser Kommission aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Diesem so genannten Dritten Weg, der auf dem Gedanken einer konsensbetonten „Dienstgemeinschaft“ beruht, wird der Vorzug vor Tarifverträgen gegeben. Tarifverträge beruhten demnach auf den Prinzipien von Kampf und Konfrontation, während die ARKen nach dem Prinzip der „Versöhnung“ entsprechend dem Kirchenauftrag agierten. Der ursprüngliche Musterentwurf der EKD empfahl die sogenannte „Verbändelösung“, wonach die Verbände der Mitarbeiter und die Gewerkschaften Vertreter in die ARK senden sollten. Diese Regelung wurde von den Landeskirchen später sehr unterschiedlich umgesetzt. Hessen-Nassau hielt sich beispielsweise sehr eng an diese Regelung und sah die Besetzung der Arbeitnehmerseite ausschließlich durch Mitarbeiterverbände vor. Württemberg besetzte dagegen die Arbeitnehmerseite ausschließlich durch die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen. Eine Ausnahme bildet die Nordelbische Kirche, die 1979 Tarifverträge mit der Gewerkschaft abschloss.
Mittlerweile gestalten sich die Verhandlungen in den ARK immer schwieriger. Die Vertreter des Arbeitgeberverbands VdDD versuchen seit Jahren die ARK zu dominieren. Nachdem es seit 2004 mehrere Jahre keine tabellenwirksamen Entgelterhöhungen gab, stellte die Arbeitnehmerseite ihre Mitarbeit in der ARK befristet ein. In der Folgezeit kam es zu zahlreichen betrieblichen Aktionen, Demonstrationen und im Mai sowie im Oktober 2009 sogar zu Streiks in einigen diakonischen Einrichtungen. Gleichzeitig einigten sich die Vertreter der Arbeitnehmer in der ARK des DW der EKD und Arbeitnehmervertreter aus fast allen anderen regionalen ARK in der so genannten Göttinger Erklärung (29. Oktober 2009) auf ein gemeinsames Vorgehen, erklärten einvernehmlich den „Dritten Weg“ als gescheitert und forderten die kirchlich-diakonischen Arbeitgeber auf, mit der Gewerkschaft ver.di Tarifverhandlungen aufzunehmen. Die Arbeitgeberseite konterte diesen Vorstoß auf Beschluss der Diakonischen Konferenz (16. Juni 2010) mit einer Änderung der Wahlordnung zur ARK. Danach sollten Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen (AGMAV) und Verbände nur dann wählbar sein, wenn sie vorher erklärten, am „Dritten Weg“ festhalten zu wollen. Unterdessen hat sich die Arbeitgeberseite eine als „Kommission der Willigen“ bezeichnete ARK selbst zusammengestellt. Die auf Basis der geänderten Wahlordnung neu gebildete ARK wird von Arbeitnehmern besetzt, die überwiegend nicht unter den Geltungsbereich der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des DW der EKD fallen. ver.di kommentierte diese Entwicklung als Schritt „vom diakonischen zum drakonischen Arbeitsrecht.“
Erhard Schleitzer/Jan Jurczyk (red. Bearbeitung)
Literatur: Praxis der Mitarbeitervertretung von A bis Z, Erhard Schleitzer u.a., Frankfurt/M., 3. Auflage, 2011