Rund 54 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird und an der sich rund 8.800 Beschäftigte beteiligt haben. Die Auswertung der Befragungsdaten, die im Zeitraum von Juli 2014 bis September 2015 erhoben wurden, zeigt, dass die Chancen ein Weihnachtsgeld zu erhalten, ungleich verteilt sind:
Grundsätzlich: In den meisten Wirtschaftszweigen sehen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet. Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo die Tarifabschlüsse höher ausfallen, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,0 Prozent in der Druckindustrie, über 2,1 Prozent im Bankgewerbe und 2,4 Prozent im Versicherungsgewerbe bis hin zu 5,1 Prozent in der Papier verarbeitenden Industrie.
Das im Vergleich prozentual höchste Weihnachtsgeld (100 Prozent vom Monatseinkommen) erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie (Baden-Württemberg/Ost) und beim Deutsche Bahn AG Konzern, aber auch bei der Energieversorgung (Ost) sowie in der Textilindustrie (Westfalen und Osnabrück/Ost). Nah dran liegt die Druckindustrie (Ang.: Schleswig-Holstein/Ost, 95 Prozent). Darunter liegen unter anderem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent) und der öffentliche Dienst/Gemeinden (60 bis 90 Prozent) sowie der Einzelhandel NRW/Brandenburg (62,5 Prozent West, 50 Prozent Ost).
In vielen Tarifbereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen. Weniger als ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in der Textilindustrie (60 Prozent) oder im öffentlichen Dienst (Gemeinden: 45 bis 67,5 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk.
Für Beamtinnen und Beamte bestehen für die Sonderzahlung im Rahmen der Besoldung jeweils gesonderte gesetzliche Regelungen für den Bund und die einzelnen Bundesländer.
In Euro-Beträgen reicht das Weihnachtsgeld von 250 Euro für Arbeiter in der bayerischen Landwirtschaft über 2.303 Euro beim Deutschen Bahn AG Konzern bis zu 3.144 Euro in der Chemischen Industrie Nordrhein/Ost.
Alles in einer Tabelle
(Die Zahlen wurden 2015 aktualisiert im Vergleich zu einer früheren Textversion)