Für ein Prozent alles drin

Lohnsteuerservice

10.01.2024
Unser Lohnsteuerservice wurde vor gut 50 Jahren gegründet

Rückt die jährliche Einkommenssteuererklärung näher, ist schlechte Laune meist programmiert. Rechnungen, Belege, Formulare und Steuerbestimmungen, die man eigentlich gar nicht verstehen möchte, kosten nicht nur wertvolle Freizeit, sondern vor allem Nerven. Die Alternative: der Steuerberater. Der muss allerdings teuer bezahlt werden. Wer als Arbeitnehmer*in nicht verpflichtet ist, eine Steuerklärung abzugeben, unterlässt es deshalb meist ganz – und verschenkt dabei oft Geld. Denn: Nur bei abgegebener Steuererklärung ist es möglich, einen Teil der gezahlten Steuern zurückzubekommen. Und die Chancen dafür stehen meist gar nicht schlecht. Wenn z.B. hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben wie Altersvorsorgeaufwendungen entstanden sind, ist die Abgabe der Steuerklärung lohnend.

Besser zu ver.di
Gut, wenn man ver.di-Mitglied ist: Hier gib es den ver.di-Lohnsteuerservice. Dieser Beratungsservice hilft bundesweit ver.di-Mitgliedern exklusiv bei ihren Fragen rund um die Steuererklärung. Viele ver.di-Mitglieder nutzen die Dienste der ehrenamtlich tätigen Lohnsteuerbeauftragten und konnten dank der kleinen und großen Steuertipps unserer ehrenamtlichen Berater*innen jede Menge sparen. Das Beste: Damit Sie auch wirklich was davon haben, sind die Kosten für die Beratung bereits mit Ihrem Mitgliedsbeitrag abgegolten.

 

Der Lohnsteuerservice im Überblick:

 

  • Wer berät mich?

    ver.di bietet eine persönliche Lohnsteuerberatung an, erteilt schriftliche Auskünfte per Mail und bietet auch die Möglichkeit einer telefonischen Beratung. Die Beratungsleistung umfasst beispielsweise die Berechnung der Steuererstattung oder Steuernachzahlung, Überprüfung von Steuerbescheiden der Finanzbehörden und – falls nötig - das Formulieren von Einsprüchen gegen Steuerbescheide. Am besten, Sie informieren sich in der nächsten ver.di-Geschäftsstelle, über unsere kostenlose Info-Hotline 0800-verdi-de mit der Ziffernfolge 0800-8373433 oder online im Mitgliedernetz über das Beratungsangebot in Ihrem Bezirk.

     

  • Wie wird beraten?

    Derzeit sind bundesweit mehr als 1.500 Lohnsteuerbeauftragte für die ver.di-Mitglieder im Einsatz. Diese beraten Sie kompetent und vertraulich nach dem aktuellen Steuerrecht bei ihren Fragen zur Steuererklärung. Damit Sie am Ende das Bestmögliche aus ihrer Steuerklärung herausholen können, nehmen unsere Berater jährlich an einer Fortbildung teil.

     

  • Zu welchen Themen darf der Lohnsteuerservice beraten?

    BITTE BEACHTEN – der ver.di-Lohnsteuerservice darf laut Steuerberatungsgesetz nur eingeschränkt beraten:

    Zu folgenden Einnahmen darf beispielsweise beraten werden:

    • Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit
    • Sonstige Einnahmen (wiederkehrende Bezüge), also Renten und Pensionen
    • Beratung bei Angelegenheiten des Familienleistungsausgleichs (Kindergeld)
    • Lohnsteuerermäßigungsverfahren
    • Beratungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

    Nicht beraten darf der ver.di-Lohnsteuerservice in folgenden Angelegenheiten:

    • Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft
    • Einnahmen aus Gewerbebetrieb (inkl. Photovoltaikanlagen)
    • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
    • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

    Selbstständige ver.di-Mitglieder können sich mit ihren Fragen über das ver.di-Mitgliedernetz an den Lohnsteuerservice wenden.

     

  • ver.di-Lohnsteuerservice auch für Nichtmitglieder?

    Nein. Diesen Beratungsservice können Sie ausschließlich als ver.di-Mitglied nutzen.