Gehaltserhöhung von insgesamt 6,3 Prozent - deutlich verbesserte Übernahme
Die Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen haben in der dritten Verhandlungsrunde ein Ergebnis gebracht. Danach sollen die Löhne und Gehälter zum 1. März 2012 um 3,5 Prozent steigen, ab 1. Januar 2013 um 1,4 Prozent und ab 1. August 2013 um weitere 1,4 Prozent. Damit haben die Beschäftigten nach zehn Monaten 4,9 Prozent mehr Gehalt und nach 18 Monaten eine dauerhafte tabellenwirksame Gehaltssteigerung um 6,3 Prozent (mit Zinseszins 6,42 Prozent).
Die dritte Verhandlungsrunde in Bildern
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<i>Foto: Kay Herschelmann</i>
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Fragen und Antworten zu Tarif
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- Darf der Arbeitgeber Beschäftigten die Beteiligung am Streik untersagen?
- Darf der Arbeitgeber bei einem Streik einseitig Beschäftigte zum Notdienst einteilen?
- Darf der Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik abmahnen oder kündigen?
- Darf ver.di auch zum Streik aufrufen, wenn nur ein Anschlusstarifvertrag besteht oder das Tarifergebnis durch Tarifvereinbarung für diesen Betrieb übernommen wird?