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CDU reibt sich am Mindestlohn auf

Foto: ver.di

Heftigen Gegenwind bekommt die CDU-Vorsitzende Angela Merkel für ihren Plan, auf dem CDU Parteitag Mitte November in Leipzig eine Lohnuntergrenze beschließen zu lassen. Philipp Mißfelder, Vorsitzender der Jungen Union und Präsidiumsmitglied der CDU, sagte in einem Gespräch mit der Leipziger Volkszeitung: „Jetzt ist die Stunde für den Wirtschaftsflügel gekommen, sich der Diskussion zu stellen und standhaft zu bleiben. Es gibt erhebliche Widerstände in der Jungen Union und in der Mittelstandsvereinigung.“ Mißfelder befürchtet, dass die Debatte nicht bei einer Stundenlohn-Höhe von 6,90 Euro bleibt. Er sieht schon Forderungen nach einem Mindestlohn von bis zu 13 Euro.

Der Vorsitzende der CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung, Josef Schlarmann, hat die „Preisgabe von Grundbestandteilen der Union" durch die Parteiführung beklagt. Der Leipziger Volkszeitung sagte er: „Man darf sich nicht schon wieder hinreißen lassen, aus parteitaktischen und wahltaktischen Gründen Grundsatzüberzeugungen zu opfern." Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, lehnt einen flächendeckenden Mindestlohn ab. In einer Erklärung sagte er: „Oberste Priorität in der Debatte um mögliche künftige Lohnuntergrenzen muss sein, dass die Vereinbarung von Löhnen weiterhin ausschließlich Aufgabe der Tarifpartner bleibt. Bestehende Tarifverträge dürfen nicht ausgehebelt werden.“ Dies ist aus Sicht der Gewerkschaften jedoch eine Hintertür, denn so könnte eine Lohnuntergrenze durch Gefälligkeitstarifverträge, die unter der von der Kanzlerin Merkel geforderten Sctundenlohn-Höhe liegen, untertunnelt werden.

Als eine „Diskussion zur Unzeit" bezeichnete Sachsens CDU-Generalsekretär Michael Kretschmer die Debatte um Mindestlöhne. Für ihn ist ein Mindestlohn „kein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit". „Ein einheitlicher Mindestlohn ist entweder wirkungslos oder führt zur Vernichtung von Arbeitsplätzen", sagte Kretschmer, der auch stellvertretender CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender im Bundestag ist.

Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt bekräftigte seine Ablehnung eines allgemeinen Mindestlohnes. „Wir benötigen keine weiteren gesetzlichen Regelungen“, sagte Hundt in der ARD. Die Sicherung eines Mindesteinkommens mit ergänzenden Hilfen sei für den Staat günstiger als die dauerhafte Finanzierung von Langzeitarbeitslosigkeit. Und der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Otto Kentzler, sieht die Tarifautonomie gefährdet. Dem widerspricht der stellvertretende Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Ralf Brauksiepe: „Wenn die Tarifautonomie an Bindungskraft verliert, muss die Politik eingreifen."

Foto: Wegewerk

Vorerst wird der Antrag zu einer Lohnuntergrenze mit dem Titel „Tarifautonomie stärken, soziale Verwerfungen im Niedriglohnsektor verhindern“ auf dem Bundesparteitag der CDU in Leipzig zur Annahme empfohlen. In der Empfehlung heißt es: „Die CDU hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert.“ Diese Lohnuntergrenze solle durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt werden; ihre Höhe solle sich am Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer orientieren.

ver.di fordert seit langem einen gesetzlichen Mindestlohn

Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske hat das Vorhaben der Kanzlerin, die Einführung eines Mindestlohns zu prüfen, erst einmal begrüßt. „Es ist richtig, dass die Bundeskanzlerin den allgemeinen Mindestlohn endlich zur Chefsache macht”, sagte Bsirske der Tageszeitung Die Welt. Selbstverständlich müsse ver.di in einer entsprechenden Kommission beteiligt sein, weil die Dienstleistungsgewerkschaft „eine Vielzahl prekärer Branchen” vertrete. "Gerade angesichts der aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, wonach mehr als jeder fünfte Beschäftigte trotz Vollzeitarbeit zu Niedriglöhnen arbeitet – darunter jede dritte Frau und fast die Hälfte aller Jugendlichen –, brauchen wir einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf dem Niveau unserer westeuropäischen Nachbarn, also von mindestens 8,50 Euro pro Stunde”, so Bsirske.

Für die Gewerkschaften stellt sich die Frage, wie eine gemeinsame Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften etwas schaffen soll, was die beiden Tarifvertragsparteien vorher in Verhandlungen nicht geschafft haben. Auch ist die Frage nicht beantwortet, was mit Bereichen geschieht, in denen es keine Arbeitgeberverbände gibt, mit denen die Gewerkschaften verhandeln könnten. Die Lohnuntergrenze, so die Gewerkschaften, müsse eine Untergrenze sein. Auf keinen Fall dürfe eine solche Regelung eine Öffnungsklausel enthalten, die niedrigere Tarifabschlüsse ermöglicht.

Bereits im März 2006 haben ver.di und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vorgeschlagen, zur Einführung und Weiterentwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes einen unabhängigen nationalen Mindestlohnrat (MIRA) einzurichten. Der MIRA solle sich aus jeweils zwei Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern sowie vier Wissenschaftler/innen zusammensetzen und regelmäßig Vorschläge für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes erarbeiten. Insofern berät und unterstützt er die Bundesregierung bei der Festsetzung und bei der Weiterentwicklung des gesetzlichen Mindestlohnes. Die Entscheidung über die MIRA-Vorschläge müsse dann die Bundesregierung treffen.

Entscheidend für einen Erfolg des Mindestlohns ist die Höhe. Mit den jetzt von der Kanzlerin vorgeschlagenen knapp 7 Euro Stundenlohn, der einer alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten einen Nettolohn von 908,83 Euro bringen würde, ist ein Leben an der Armutsgrenze programmiert. Nicht zuletzt deshalb fordern die Gewerkschaften einen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro, der möglichst schnell auf 10 Euro steigen soll.  

Text: Bst

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