• Persönlichkeitsrechte im Arbeitsleben

    Die Sammelwut personenbezogener Daten Ihres Arbeitgebers hat Grenzen. Jede/r hat das Recht auf den Schutz persönlicher Daten und kann dafür auch Rechtsmittel in Anspruch nehmen

    Wer an seinem Arbeitsplatz privat surft, muss mit der Kündigung rechnen
    © Foto: Oliver Berg/dpa Bildfunk

Was Sie als Arbeitnehmer/in wissen sollten

Was weiß eigentlich Ihr Arbeitgeber über Sie? Was darf er wissen? Und was nicht? Und warum sollten Sie sich als Arbeitnehmer/in überhaupt dafür interessieren?
Selbst darüber zu bestimmen, wer wann und zu welchem Zweck Daten zu Ihrer Person erhebt, sammelt und analysiert ist der Kern des unveräußerlichen Schutzes Ihrer Persönlichkeit. Dieses hohe Gut des Persönlichkeitsrechts muss auch im Berufsleben gelten.
Doch wie sorgen wir dafür, dass nur solche Daten erhoben und gesammelt werden, deren Nutzung wir zugestimmt haben?
Hierzu sind klare gesetzliche Vorgaben notwendig und im Fall der Fälle Rechtsmittel, um gegen Sammelwut und Datenmissbrauch vorgehen zu können.
ver.di fordert deshalb ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz, damit Ihre persönlichen oder personenbeziehbaren Daten im Arbeitsleben angemessen geschützt werden.