Betriebliche Interessenvertretung

Nicht ohne meinen Betriebsrat

12.11.2012
Interessenvertretung

„Wir können eine Menge durchsetzen“, sagt Uwe Nickel, Betriebsratsvorsitzender des TÜV Nord Mobilität. Und der Mann hat Recht. Das belegt auch die Untersuchung des DGB Index Gute Arbeit. Denn dort, wo betriebliche Interessenvertretungen sich für die Belange der Beschäftigten einsetzen, ist gute Arbeit weitaus öfter anzutreffen, als in Betrieben ohne Betriebs- oder Personalrat.

Außerdem ist die Einkommenssituation der Beschäftigten in Betrieben mit Interessenvertretung eine bessere. In der Regel arbeiten in solchen Betrieben nämlich weitaus weniger Niedriglohn-Bezieher. Gleichzeitig haben die Beschäftigten in diesen Betrieben weniger Angst um die eigene berufliche Zukunft. Ihre Arbeitszufriedenheit ist höher als in Unternehmen ohne Personalvertretung. Es herrscht weniger Frustration und Resignation im Betrieb. Und die Beschäftigten zeichnen sich durch eine stärkere Bindung an ihr Unternehmen aus.

Der Betriebsrat muss stets informiert werden

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Belegschaftsvertretung gewählt haben, wissen, dass ihre Arbeitsbedingungen besser sind als in Betrieben ohne Interessenvertretung. Denn mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen. Der Betriebsrat muss stets informiert werden, wenn es um die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung des Unternehmens geht. Außerdem ist er über wichtige Planungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten zu informieren. Bei Betriebsänderungen sorgt er für Interessenausgleich und einen Sozialplan. Und er kann Initiativen zur Beschäftigungssicherung starten.
Betriebsräte sorgen für eine gerechte Eingruppierung. Geht es um die Arbeitsbedingungen, dann hat der Betriebsrat ein Wort mitzureden. Egal, ob es um die Arbeitszeiten geht, um Schichtarbeit oder Pausenzeiten, ob um Überstunden und ihre Abgeltung, Bereitschaftsdienste, Gleitzeitvereinbarungen oder Teilzeitarbeit. Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung bei allen Fragen der Arbeitszeitgestaltung. Und er hat ein Recht auf Mitbestimmung bei den Entlohnungsgrundsätzen im Betrieb, zumindest solange keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Die betriebliche Interessenvertretung muss vor jeder Kündigung angehört werden. Sie setzt sich für die Rechte aller Auszubildenden im Betrieb ein. Betriebsräte achten darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten. Und sie sorgen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

ver.di kommt in den Betrieb

Grundlage all dieser Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz, das in Deutschland die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelt. Dieses Gesetz legt die Aufgaben und Rechte des Betriebsrates fest. So wacht die Interessenvertretung beispielsweise darüber, dass alle geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zugunsten der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingehalten werden.
ver.di bietet allen Betriebsräten Schulungen und Fortbildungen für ihre Arbeit an. Außerdem berät und unterstützt sie den Betriebsrat bei seiner Arbeit. Und: ver.di kommt in den Betrieb, wenn es nötig ist. Die Gewerkschaft berät vor Ort, wenn der Betriebsrat beispielsweise Probleme mit dem Arbeitgeber hat, eine Betriebsvereinbarung aushandelt oder tarifvertraglich geregelte Rechtsansprüche der Arbeitnehmer durchsetzen will.

Mehr erfahren bei ver.di: z.B. über die Gründung von Betriebsräten in schwierigen Zeiten, über Erfahrungen von Betriebsräten (Videos) und über die Auszeichnung von erfolgreichen Betriebsratsgremien: https://www.verdi.de/themen/arbeit/der-betriebsrat

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