Arbeit:Da hilft kein Beten
Kirchenbeschäftigte lassen sich das Streiken nicht verbieten
Der Glaube versetzt bekanntlich Berge, aber ob das von der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am 9. November in Magdeburg verabschiedete Streikverbot für die Beschäftigten in den kirchlichen Einrichtungen auch noch vor dem Bundesarbeitsgericht Bestand haben wird, ist offen. Bereits seit 2009 beschäftigt verschiedene Arbeitsgerichte die Frage, ob Mitarbeiter der Kirchen streiken dürfen. Jetzt wird das Bundesarbeitsgericht im kommenden Frühjahr darüber entscheiden. Und weil es ein irdisches Gericht ist, wird dort die Frage, ob man Gott bestreiken darf oder nicht, gar nicht interessieren. Entschieden werden wird, ob durch das kirchliche Arbeitsgesetz gegen das Grundrecht auf Streik verstoßen wird. So argumentiert ver.di: „Streikrecht ist ein Menschenrecht“, sagt Ellen Paschke, zuständig im ver.di-Bundesvorstand unter anderem für die Wohlfahrt und Kirchen.
„Die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen brauchen Streikrecht und echte Mitwirkung, um sich gegen Übergriffe ihrer Arbeitgeber wehren zu können.“
Ellen Paschke, ver.di-Bundesvorstand
Bislang war das Streikverbot in den Kirchen ein ungeschriebenes Kirchengesetz. Und zum Teil ist es das trotz des Magdeburger Synodenbeschlusses auch immer noch. Denn das jetzt abgesegnete innerkirchliche Gesetz gilt zunächst nur für die Beschäftigten des Diakonischen Werks auf Bundesebene. Dort arbeitet rund die Hälfte der insgesamt 450000 Beschäftigten der Evangelischen Kirche. Auf Ebene der Landeskirchen verhandelt ver.di schon seit längerem Tarifverträge, so zum Beispiel in der nordelbischen Landeskirche und bei der Diakonie Berlin-Brandenburg. Ende Juli konnte sogar der erste Tarifvertrag in einem diakonischen Krankenhaus in Hamburg mit einem Streik durchgesetzt werden.
Als einen „Versuch des Gesundbetens“ bezeichnete Ellen Paschke die Resolution, die begleitend zum Kirchengesetz verabschiedet wurde. Darin droht die EKD kirchlichen Unternehmen mit Strafen bis zum Ausschluss aus der Diakonie, wenn sie Bereiche wie den Putzdienst oder die Wäschereien ausgliedern, um die Löhne zu drücken. Ein unabhängiges Institut soll diese „schwarzen Schafe“ ausfindig machen. Ob sie dann aus der Herde ausgeschlossen werden oder bleiben dürfen, entscheidet die Kirche selbst. Damit wird die Kirche die Situation der Beschäftigten nicht verbessern, sagt Ellen Paschke und fordert: „Die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen brauchen Streikrecht und echte Mitwirkung, um sich gegen Übergriffe ihrer Arbeitgeber wehren zu können.“
Die Auseinandersetzungen werden sich in den Einrichtungen der evangelischen Kirche bis zu einer gerichtlichen Entscheidung verschärfen, das haben am 4. November im Vorfeld der Synode in Magdeburg 1500 Protestierende ihrem Arbeitgeber unmissverständlich zu verstehen gegeben. Da hilft der EKD auch kein Beten.
Text: Petra Welzel
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