Nein. Eine einseitige Notdienstanordnung durch den Arbeitgeber ist rechtswidrig und unverbindlich. Er muss mit ver.di (Streikleitung) eine Notdienstvereinbarung abschließen, in der die zum Notdienst eingeteilten Beschäftigten (meistens in einer Liste, die von beiden Seiten abgezeichnet ist) namentlich aufgeführt sind. Diese sind dann verpflichtet, Notdienstarbeiten zu verrichten, es sei denn, es gibt genügend Nichtstreikende, die diesen Dienst machen können. Dies muss aber die Streikleitung entscheiden und mit dem Arbeitgeber absprechen. ver.di kann gegen einseitig vom Arbeitgeber angeordneten Notdienste beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung auf Feststellung einer unzulässigen Einschränkung des Streikrechts beantragen.
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