Bewerber/innen müssen nur die berechtigten und begründeten, also die zulässigen Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Sie müssen aber auch ihrem zukünftigen Arbeitgeber mitteilen, welche Bedingungen des Arbeitsvertrages sie nicht erfüllen können. Gleiches gilt für den Fall, dass Bewerber/innen demnächst eine Haftstrafe antreten müssen.
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