Beispiel: Frau A ist geringfügig beschäftigt. Das monatliche Vollzeitarbeitsentgelt betrüge 2.000 Euro bei einer tariflich regelmäßigen Arbeitszeit von 37,5 Stunden/Woche (162,5 Stunden/Monat). Frau A will nun wissen, wie viel sie arbeiten kann, um die 400 Euro-Grenze nicht zu überschreiten.
Zuerst muss sie ihr Stundenentgelt errechnen: Monatsentgelt geteilt durch die Monatsstunden (2.000 Euro: 162,5 Stunden) ergibt das Stundenentgelt von 12,31 Euro. Nun teilt sie die 400 Euro durch das Stundenentgelt und errechnet damit, dass sie 32,5 Stunden im Monat arbeiten kann. Die monatliche Stundenanzahl rechnet sie nach folgender "13-3-Rechnung" in die wöchentliche Stundenanzahl um: 32,5 Stunden im Monat werden mit 3 multipliziert (das ergibt ein Vierteljahr) und durch 13 (Wochenanzahl pro Vierteljahr) geteilt. Für Frau A heißt das, dass sie (32,5 x 3: 13 =) 7,5 Stunden pro Woche arbeiten kann. (7,5 Stunden/Woche x 12,31 Euro/Stunde = 92,32 Euro/Woche x 13 Wochen geteilt durch 3 = Monatsentgelt).
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