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Habe ich als Leiharbeitnehmer eine Chance auf Übernahme in den Einsatzbetrieb?
Leider selten. Nur ca. 15 % aller Leiharbeitnehmer werden übernommen. Sind Sie an einer Übernahme interessiert, sollten Sie mit Ihren direkten Vorgesetzten im Einsatzbetrieb frühzeitig Kontakt aufnehmen, um die Möglichkeiten einer Übernahme zu besprechen.
Manchmal ist im "Überlassungsvertrag" zwischen dem Leiharbeitsunternehmen und dem Kundenbetrieb die Klausel enthalten, dass die Kundenfirma bei Übernahme der Leiharbeitskraft eine Provision an das Leiharbeitsunternehmen zu zahlen hat. Dies kann die Übernahme erschweren. Hier liegen jedoch häufig Welten zwischen Theorie und Praxis, denn kein Leiharbeitsunternehmen möchte seine Kunden verärgern. Im Zweifel wird häufig auf die Provision verzichtet.
Auf jeden Fall gesetzlich unwirksam ist eine Klausel im "Überlassungsvertrag", die eine Einstellung der Leiharbeitnehmer/innen im Einsatzbetrieb nach Ablauf des Arbeitsvertrages mit dem Leiharbeitsunternehmen untersagt. Leiharbeitnehmer/innen können bei einer Übernahme unter keinen Umständen zur Kasse gebeten werden.
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