Ein Probearbeitsverhältnis kann im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbart werden. Der Arbeitgeber kann die Probezeit als befristetes Arbeitsverhältnis oder als sogenannte vorgeschaltete Probezeit im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrages vorsehen. Während der Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer gesetzlichen Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Tarifvertraglich kann sowohl eine längere als auch eine kürzere Frist vereinbart werden.
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