Ja, jede Kollegin und jeder Kollege – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht – darf an einem (Warn)-Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Benachteiligungen oder Maßregelungen wegen der (Warn)Streikteilnahme sind unwirksam. Nichtorganisierte Beschäftigte erhalten jedoch keine Unterstützungsleistungen von der Gewerkschaft.
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