Nein. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 24.10.1990 (DB 1991, 259) sind Streikunterstützungen steuerfrei. Gleichzeitig sind Aufwendungen, die durch die Streikteilnahme entstehen (z.B. Fahrten zum Streiklokal, Verpflegungsmehraufwand usw.) nicht als Werbungskosten absetzbar. Anders verhält es sich mit dem Gewerkschaftsbeitrag. Dieser kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Ganz einfach: Abonnieren Sie unseren Themen-Newsletter und finden Sie in unserem Bildungsportal ein Seminar, das zu Ihnen passt.
Im ver.di-Mitgliedernetz bieten wir exklusive Service-Angebote und Informationen. Vernetzen Sie sich und profitieren Sie vom Erfahrungsschatz anderer Mitglieder.
Sie sind noch kein ver.di-Mitglied?
Warum länger warten: Vereinbaren Sie einen Termin mit ver.di vor Ort oder nutzen Sie das Online-Mitgliedsformular. Wir freuen uns auf Sie.