Sind Streikgelder zu versteuern?

05.02.2015

Nein. Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 24.10.1990 (DB 1991, 259) sind Streikunterstützungen steuerfrei. Gleichzeitig sind Aufwendungen, die durch die Streikteilnahme entstehen (z.B. Fahrten zum Streiklokal, Verpflegungsmehraufwand usw.) nicht als Werbungskosten absetzbar. Anders verhält es sich mit dem Gewerkschaftsbeitrag. Dieser kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.

 

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