In einem Minijob steht ihnen in jedem Fall der gesetzliche Mindesturlaub (24 Werktage) nach dem Bundesurlaubsgesetz zu. Wenn ein Betrieb tarifgebunden ist, bestehen höhere Urlaubsansprüche entsprechend des Tarifvertrags. In einem Minijob haben Sie Anspruch auf ein anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sofern die Zahlung betriebsüblich ist bzw. nach Tarifvertrag gezahlt wird. Anspruch auf Feiertagsbezahlung besteht dann, wenn die regelmäßige Arbeitszeit auf Wochentage verteilt ist und diese auf einen Feiertag fällt. Die Arbeitszeit darf nicht auf einen anderen Tag gelegt und muss nicht nachgearbeitet werden.
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