Welche Zuschläge stehen mir als Leiharbeitnehmer zu?

27.11.2017

Welche Zuschläge Ihnen zustehen, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag und dem geltenden Tarifvertrag ab.

Wenn Sie mindestens sechs Monate lang ununterbrochen beschäftigt sind, steht Ihnen nach den DGB-Tarifverträgen Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. Die Höhe des Urlaubs- und Weihnachtsgelds steigt mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Die DGB-Tarifverträge sehen Zuschläge auf das Entgelt vor, wenn Sie über einen längeren Zeitraum in demselben Betrieb entliehen/beschäftigt sind.

Desweiteren sehen die DGB-Tarifverträge Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit vor.

 

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