Welche Zuschläge Ihnen zustehen, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag und dem geltenden Tarifvertrag ab.
Wenn Sie mindestens sechs Monate lang ununterbrochen beschäftigt sind, steht Ihnen nach den DGB-Tarifverträgen Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu. Die Höhe des Urlaubs- und Weihnachtsgelds steigt mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Die DGB-Tarifverträge sehen Zuschläge auf das Entgelt vor, wenn Sie über einen längeren Zeitraum in demselben Betrieb entliehen/beschäftigt sind.
Desweiteren sehen die DGB-Tarifverträge Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit vor.
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