Der Arbeitgeber muss auf mögliche besondere gesundheitliche Belastungen des angebotenen Jobs, über überdurchschnittliche Anforderungen und über beabsichtigte organisatorische Änderungen, die zur Gefährdung des Arbeitsplatzes führen, informieren. Er muss auch Auskunft darüber geben, wenn zukünftige Löhne und Gehälter gefährdet sind.
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