NEIN. Das wäre ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG). Der BR/PR muss die Versammlung ordnungsgemäß beenden. Er kann Vertretern der Gewerkschaft anschließend das Wort erteilen, so dass diese dann zu der Streikaktion aufrufen können. Soweit ein gewerkschaftlicher Streikaufruf vorliegt, können die Beschäftigten am Streik teilnehmen, ohne sich bei den Vorgesetzten abmelden zu müssen. Die Gewerkschaft muss ggf. mit dem Arbeitgeber eine Notdienstvereinbarung aushandeln, wenn dafür Bedarf besteht.
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