Der Arbeitgeber hat die Bewerbungsunterlagen sorgfältig und sicher aufzubewahren. Falls kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, hat er sie sofort zurückzugeben. Allerdings braucht der Arbeitgeber auf eingehende Bewerbungen, zu denen er nicht aufgefordert hat, nicht zu reagieren. In diesem Fall hat er sie nur zurückzusenden, wenn der Bewerber einen Freiumschlag der Bewerbung beigefügt hat. Er muss dies aber nicht tun.
Ganz einfach: Abonnieren Sie unseren Themen-Newsletter und finden Sie in unserem Bildungsportal ein Seminar, das zu Ihnen passt.
Im ver.di-Mitgliedernetz bieten wir exklusive Service-Angebote und Informationen. Vernetzen Sie sich und profitieren Sie vom Erfahrungsschatz anderer Mitglieder.
Jetzt im Mitgliedernetz einloggen
Sie sind noch kein ver.di-Mitglied?
Warum länger warten: Vereinbaren Sie einen Termin mit ver.di vor Ort oder nutzen Sie das Online-Mitgliedsformular. Wir freuen uns auf Sie.