Was passiert mit meinen Arbeitsunterlagen, wenn ich eine Absage bekomme?

25.04.2013

Der Arbeitgeber hat die Bewerbungsunterlagen sorgfältig und sicher aufzubewahren. Falls kein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, hat er sie sofort zurückzugeben. Allerdings braucht der Arbeitgeber auf eingehende Bewerbungen, zu denen er nicht aufgefordert hat, nicht zu reagieren. In diesem Fall hat er sie nur zurückzusenden, wenn der Bewerber einen Freiumschlag der Bewerbung beigefügt hat. Er muss dies aber nicht tun.

 

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