Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte (Diskriminierungsverbot) und haben die gleichen Rechte und Ansprüche. Wer länger als einen Monat beschäftigt ist, hat einen Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, darin sollten folgende Informationen mindestens enthalten sein.
Hinweis auf die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung, um volle Rechte zu erwerben.
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