Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich Elternzeit nehme?

30.05.2013

Der Arbeitgeber kann für jeden vollen Monat der Elternzeit den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen.
Angebrochene Monate können nicht gekürzt werden. In Ausnahmefällen besteht auch eine Übertragungs- oder Abgeltungsmöglichkeit des Urlaubs. Diese Kürzungsmöglichkeit besteht aber nicht, wenn der Arbeitnehmer weiterhin Teilzeit arbeitet.

 

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