Private und öffentliche Arbeitgeber (Arbeitgeber) mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen (...) haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen.
(vgl. § 71 SGB IX)
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