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Kann ich, obwohl ich Elternzeit nehme, noch nebenbei arbeiten gehen?
Der Arbeitnehmer kann während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche bei dem ursprünglichen Arbeitgeber arbeiten.
Will er bei einem anderen Arbeitgeber oder auch selbständig arbeiten und nach der Beendigung der Elternzeit zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren, so muss der ursprüngliche Arbeitgeber zustimmen. Dieser darf die Zustimmung aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen innerhalb von 4 Wochen verweigern.
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