Die Streikleitung ist ist für die Durchführung der Streikmaßnahmen verantwortlich (§ 6 ver.di-Arbeitskampfrichtlinien). Bei bundesweiten Tarifauseinandersetzungen besteht eine zentrale Streikleitung beim Bundesvorstand, eine im Landesbezirk, eine bezirkliche Streikleitung sowie betriebliche Streikleitungen. Die Streikleitung ist im Rahmen ihrer Kompetenzen befugt, Entscheidungen zu treffen, Gespräche mit Arbeitgeber und Polizei zu führen und Notdienstvereinbarungen mit Arbeitgebern abzuschließen.
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