Obwohl viele der Minijob-Beschäftigten – oft seit Jahren – ihren festen Platz in der Belegschaft haben, werden sie vielfach als Aushilfen mit weniger Rechten angesehen. Doch: Das Arbeitsrecht gilt für alle! Arbeitsrechtlich gelten für Minijobber/innen dieselben Regelungen wie für alle anderen Teilzeitbeschäftigten. In einem Minijob haben Sie Anrecht auf einen Lohn, der für die von Ihnen ausgeübte Tätigkeit per Tarifvertrag vorgeschrieben ist bzw. betriebsüblich ist. Auch für Minijob-Beschäftigte gilt, dass Zuschläge für die Arbeit zu besonderen Zeiten wie Sonn- und Feiertage gezahlt werden müssen, wenn ein Betrieb tarifgebunden ist.
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