Ja, natürlich haben auch Leiharbeiter/innen Urlaubsanspruch. Während des Urlaubs hat der Arbeitgeber das Entgelt weiterzuzahlen. Auch für Leiharbeitnehmer/innen gibt es bezahlten Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr ergibt sich dabei aus dem Bundesurlaubsgesetz, dem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag oder deinem Einzelarbeitsvertrag. In den DGB-Tarifverträgen sind dies 24 Arbeitstage im ersten Beschäftigungsjahr. Mit längerer Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Urlaubsdauer auf bis zu 30 Arbeitstage.
Vom Urlaubsentgelt ist das Urlaubsgeld zu unterscheiden, dies ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Das Urlaubsgeld wird meistens in einem Tarifvertrag bzw. im Arbeitsvertrag geregelt.
Das Leiharbeitsunternehmen kann nicht von dir verlangen, dass du deinen Urlaub in Zeiten nimmst, in denen du nicht verliehen bist.
(Stand: April 2011)
Ganz einfach: Abonnieren Sie unseren Themen-Newsletter und finden Sie in unserem Bildungsportal ein Seminar, das zu Ihnen passt.
Im ver.di-Mitgliedernetz bieten wir exklusive Service-Angebote und Informationen. Vernetzen Sie sich und profitieren Sie vom Erfahrungsschatz anderer Mitglieder.
Mehr dazu im Mitgliedernetz erfahren
Sie sind noch kein ver.di-Mitglied?
Warum länger warten: Vereinbaren Sie einen Termin mit ver.di vor Ort oder nutzen Sie das Online-Mitgliedsformular. Wir freuen uns auf Sie.