Haben Leiharbeiter/innen auch Anspruch auf Urlaub?

30.05.2013

Ja, natürlich haben auch Leiharbeiter/innen Urlaubsanspruch. Während des Urlaubs hat der Arbeitgeber das Entgelt weiterzuzahlen. Auch für Leiharbeitnehmer/innen gibt es bezahlten Urlaub. Die Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr ergibt sich dabei aus dem Bundesurlaubsgesetz, dem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag oder deinem Einzelarbeitsvertrag. In den DGB-Tarifverträgen sind dies 24 Arbeitstage im ersten Beschäftigungsjahr. Mit längerer Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Urlaubsdauer auf bis zu 30 Arbeitstage.

Vom Urlaubsentgelt ist das Urlaubsgeld zu unterscheiden, dies ist eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers. Das Urlaubsgeld wird meistens in einem Tarifvertrag bzw. im Arbeitsvertrag geregelt.

Das Leiharbeitsunternehmen kann nicht von dir verlangen, dass du deinen Urlaub in Zeiten nimmst, in denen du nicht verliehen bist.

(Stand: April 2011)

 

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