Der Arbeitnehmer muss den Antritt der Elternzeit 6 Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen, wenn die Elternzeit unmittelbar nach der Geburt genommen wird.
In allen anderen Fällen muss diese Erklärung spätestens 8 Wochen vorher erfolgen. Dem Arbeitgeber muss mitgeteilt werden, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren die Elternzeit genommen werden möchte.
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