Ärztliche Einstellungsuntersuchungen und psychologische Tests dürfen nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, wie beispielsweise im Bundesseuchengesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, durchgeführt werden. Aber auch mit ausdrücklicher Zustimmung des Bewerbers.
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