Darf der Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik abmahnen oder kündigen?
Nein! Solche Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind rechtlich unzulässig. Sicherheitshalber vereinbart aber ver.di am Ende eines Arbeitskampfes eine sog. "Maßregelungsklausel", in der die Arbeitgeber unterzeichnen, dass bereits erfolgte Maßregelungen zurückgenommen werden. Sollten Maßregelungen trotzdem erfolgen, ist die Streikleitung zu informieren, damit rechtliche Schritte eingeleitet werden können.
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