Streikunterstützung und Streikgeld

Wenn es in Tarifrunden zum Streik kommt, ist es immer das letzte Mittel, das ver.di und ihre Mitglieder einsetzen, um ihre Beschäftigteninteressen durchzusetzen. Gut, dass es das Streikgeld gibt
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Lohnverzicht ist nicht drin bei den Beschäftigten. Ein unverzichtbarer Beschäftigter Entsorgungsbetriebe Ulm im Streik
22.02.2023

Unterstützung, damit ihr für eure Rechte kämpfen könnt

Bis es zu einem Streik kommt, muss viel passieren. Trotzdem ist der Streik als ultima ratio, als letztes Mittel bei der Durchsetzung von Beschäftigteninteressen keine Seltenheit. Immer wieder müssen Beschäftigte in den Ausstand treten, um ihren Forderungen Gehör zu verschaffen.
Gut, wenn ihr dann auf den Schutz von ver.di bauen könnt. Denn: Wenn es hart auf hart kommt und der Arbeitgeber die Entgeltzahlung einstellt, hilft ver.di, dass die finanziellen Einbußen der Streikenden möglichst gering bleiben.
Als Mitglied erhaltet ihr im Streikfall finanzielle Unterstützung. Das gilt natürlich auch, solltet ihr im Zusammenhang mit gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen ausgesperrt werden.
Und selbstverständlich helfen wir auch allen Mitgliedern, die wegen ihres Eintretens für gewerkschaftliche Forderungen vom Arbeitgeber entlassen oder anders gemaßregelt werden sollen.

 

Streikunterstützung im Detail

 

  • Wer erhält Streikgeld?

    Anspruch auf Streikgeld haben alle Mitglieder von ver.di, die satzungsgemäße Beiträge entrichten.

     

  • Wie berechnet sich die Höhe meiner Streikunterstützung?

    Die Höhe des Streikgeldes richtet sich zum einen nach dem Mitgliedsbeitrag, den du drei Monate vor Beginn eines Arbeitskampfs gezahlt hast. Zum anderen wird die Höhe deines Streikgelds auf Basis deines aktuellen Verdienstes berechnet. Die Unterstützung orientiert sich also an auch an deiner aktuellen Einkommenssituation. Auf eine Formel gebracht: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit.

    Übrigens: Wenn deine Mitgliedschaft vor Beginn des Streiks bereits mehr als 12 Monate bestand, erhältst du bereits einen erhöhten Streikgeldsatz.

     

  • Familienzuschlag

    Eltern erhalten pro Streiktag einen zusätzlichen Betrag für jedes kindergeldberechtigte Familienmitglied.

     

  • Dauer der Streikunterstützung

    Streikunterstützung wird ab dem ersten Streiktag und längstens bis zum Ende des Arbeitskampfes gezahlt.

     

  • Streikunterstützung und Einkommensverlust

    Die Streikunterstützung ist keine Vergütungsersatzleistung. Sie ist eine solidarische Leistung aller ver.di-Mitglieder für streikende Mitglieder, damit diese einen längeren Streik trotz der Einbußen beim Arbeitseinkommen durchstehen können. Sie gleicht den Nettoverdienstausfall nur teilweise aus. Sie ist unter diesen Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei.

     

Wie geht es weiter?

 

  • Wo beantrage ich die Streikunterstützung?

    Die Beantragung erfolgt in der Regel im lokalen Streikbüro, kann inzwischen aber auch digital in „meine ver.di“ im Bereich „Leistungen“ beantragt werden. Als Mitglied füllst du hier wie dort einfach das Erfassungsformular für die Streikunterstützung aus.

    Für alle weiteren Fragen zum Thema Streikunterstützung stehen dir deine Ansprechpartner im zuständigen Bezirk zur Verfügung.

     

  • Erhalte ich als Neumitglied ebenfalls Streikgeld?

    Neu eingetretene Mitglieder erhalten Streikunterstützung, wenn sie für den vorausgegangenen Beitragsmonat einen satzungsgemäßen Beitrag gezahlt haben.