ver.di: Altersversorgung für Selbstständige ja – doch Auftraggeber müssen beteiligt werden

Pressemitteilung vom 21.03.2012

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt die Pläne aus dem Bundesarbeitsministerium, auch Selbstständige für das Alter absichern zu wollen, lehnt jedoch den konkreten Vorstoß im Rahmen eines Eckpunktepapiers aus dem Ministerium ab.

„Eine Absicherung Selbstständiger macht nur innerhalb des gesetzlichen Rentenversicherungssystems einen Sinn“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Elke Hannack. Denn nur so könne abgesichert werden, dass im Laufe eines Erwerbslebens eine ungebrochene Versicherungsbiografie entstehe – und dass auch Selbstständige gegen Risiken wie Erwerbsminderung abgesichert seien. Eine Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Vorsorge gefährde das Solidarsystem der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Wahlmöglichkeit zur Pflichtvorsorge in der von Frau von der Leyen vorgesehenen Form wäre erst einmal nichts anderes als ein auf Druck der FDP geschaffenes neues Geschäftsfeld für private Versicherungskonzerne, kritisierte Hannack.

Ziel müsse es vielmehr sein, die Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und Erwerbsformen anzugleichen. Das gelte allerdings auch für die Finanzierung, unterstrich die Gewerkschafterin, die auch die sozialpolitischen Interessen der über 30.000 selbstständigen ver.di-Mitglieder vertritt. Bleibe die Vorsorge erwerbsbezogen, müssten auch Auftraggeber zur Finanzierung mit herangezogen werden. Eine armutsfeste Absicherung sei insbesondere für gering verdienende Selbstständige mit einer einseitig finanzierten Pflicht-Vorsorge nicht zu erreichen.

„Sinn macht allein ein solidarisches System, das neben allen Erwerbstätigen auch alle Arbeit- und Auftraggeber einbezieht“, forderte Elke Hannack. Der Grund für die hohe Anzahl bislang nicht versicherter Selbstständiger liege schlicht in der fehlenden Vorsorgefähigkeit gering verdienender Selbstständiger. Schließlich nutzten viele Auftraggeber – unter Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung – die Versicherungsfreiheit der meisten Selbstständigen zur Kostenreduktion. Die aktuellen Überlegungen aus dem Ministerium ließen den Blick auf veränderte Arbeitsbeziehungen bei gleichzeitig fortbestehender Verantwortung der Wirtschaft vermissen, sagte Bundesvorstandsmitglied Hannack.

 
 

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